Vernehmlassungen

Hier finden Sie Informationen und Unterlagen zu laufenden Vernehmlassungen der Stadt Winterthur.

Laufende Vernehmlassungen

Stadtkanzlei

Totalrevision der Verordnung über die Pensionskasse der Stadt Winterthur, der Stiftungsurkunde der Pensionskasse der Stadt Winterthur und der Verordnung über die Abgangsleistungen der Mitglieder des Stadtrats (Oktober 2026)

Es werden drei Verordnungen totalrevidiert, die im Zusammenhang mit der Pensionskasse der Stadt Winterthur stehen. 

  • Die Verordnung über die Pensionskasse der Stadt Winterthur vom 25. Februar 2013 (SRS 1.4.8-1) soll neu nur noch die berufliche Vorsorge des städtischen Personals regeln. 
  • Die Stiftungsurkunde der Pensionskasse der Stadt Winterthur vom 25. Februar 2013 (SRS 14.8-1.1) soll auf die aktuelle Situation der im Jahr 2014 verselbständigten PKSW und die Musterurkunde der Aufsichtsbehörde (ATIOZ) angepasst werden. 
  • In der Verordnung über die Abgangsleistungen der Mitglieder des Stadtrates (ehemals Verordnung über die Pensionsversicherung der Mitglieder des Stadtrates; SRS 1.4.8-5) soll klar zum Ausdruck kommen, dass die Abgangsentschädigung für Mitglieder des Stadtrats keinen Bezug zu deren Versicherteneigenschaft bei der PKSW hat.

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis am 30. November 2026 an stadtkanzlei@win.ch oder an die Stadt Winterthur, Stadtkanzlei, Vernehmlassung Pensionskasse, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.

Abgeschlossene Vernehmlassungen

Departement Präsidiales

Departement Schule und Sport

Totalrevision Betriebsreglement Schul- und Sportanlagen (September 2025)

Der Stadtrat hat am 2. Juli 2025 die Durchführung einer Vernehmlassung zum Entwurf über ein total revidiertes Betriebsreglement für die Schul- und Sportanlagen angeordnet.

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis am 12. September an sportamt@win.ch oder an die Stadt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur. Für Rückfragen steht Ihnen das Sportamt unter der angegebenen E-Mailadresse gerne zur Verfügung.

Sie erleichtern uns die Auswertung, wenn Sie uns die Stellungnahme mit dem unten aufgeführten «Formular zur Erfassung der Stellungnahme» elektronisch zur Verfügung stellen.

Organisationsstatut für die Volksschule (Juni 2023)

Vernehmlassung zum Erlass eines Organisationsstatuts für die Volksschule der Stadt Winterthur. Das Organisationsstatut wird durch die neue Schulpflege voraussichtlich Anfang August 2022 verabschiedet werden.

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis Freitag, 10. Juni 2022, an Rechtsdienst.DSS@win.ch oder an die Stadt Winterthur, DSS, Departementsstab, Vernehmlassung, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.

Reglement über die Mechatronik-Schule (Mai 2022)

Am 1. Januar 2018 ist das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich in Kraft getreten. In der Folge hat die Stadt Winterthur ihre Gemeindeordnung überarbeitet und formell totalrevidiert. Die neue Gemeindeordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Sie entspricht weitgehend einer Nachführung des bisherigen Rechts, abgesehen von Änderungen, die sich aus dem übergeordneten Recht ergeben sowie von Änderungen in der Organisation des städt. Schulwesens und im Kreditrecht. Eine wesentliche Änderung betrifft die Schule für Berufsvorbereitung Winterthur und die Mechatronik Schule Winterthur . Diese Änderungen treten erst auf das neue Schuljahr in Kraft.

Für die BVW und die MSW sieht die neue Gemeindeordnung je eine dem Stadtrat unterstellte Kommission vor (bisher: Kommissionen mit selbstständigen Verwaltungsbefugnissen). Infolge dieser Veränderungen ist es notwendig, die bestehenden Erlasse zu überarbeiten. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Mai.

Reglement über die Schule für Berufsvorbereitung (Mai 2022)

Am 1. Januar 2018 ist das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich in Kraft getreten. In der Folge hat die Stadt Winterthur ihre Gemeindeordnung überarbeitet und formell totalrevidiert. Die neue Gemeindeordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Sie entspricht weitgehend einer Nachführung des bisherigen Rechts, abgesehen von Änderungen, die sich aus dem übergeordneten Recht ergeben sowie von Änderungen in der Organisation des städt. Schulwesens und im Kreditrecht. Eine wesentliche Änderung betrifft die Schule für Berufsvorbereitung Winterthur und die Mechatronik Schule Winterthur. Diese Änderungen treten erst auf das neue Schuljahr in Kraft.

Für die BVW und die MSW sieht die neue Gemeindeordnung je eine dem Stadtrat unterstellte Kommission vor (bisher: Kommissionen mit selbstständigen Verwaltungsbefugnissen). Infolge dieser Veränderungen ist es notwendig, die bestehenden Erlasse zu überarbeiten. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Mai.

Reglement über die Sonderschulen (Mai 2022)

Am 1. Januar 2018 ist das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich in Kraft getreten. In der Folge hat die Stadt Winterthur ihre Gemeindeordnung überarbeitet und formell totalrevidiert. Die neue Gemeindeordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Sie entspricht weitgehend einer Nachführung des bisherigen Rechts, abgesehen von Änderungen, die sich aus dem übergeordneten Recht ergeben sowie von Änderungen in der Organisation des städt. Schulwesens und im Kreditrecht. Eine wesentliche Änderung betrifft drei Sonderschulen der Stadt Winterthur. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Mai.

Verordnung über die Volksschulen (März 2022)

Verordnung über die Berufsbildungs- und Weiterbildungsangebote (Januar 2022)

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