Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

XI. Nachtrag zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010

13.06.2019
Amtliche Publikation XI. Nachtrag zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2018 beschlossen:

1. Die Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 wird mit einem XI. Nachtrag geändert.

2. Die Anhänge 1 und 2 zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 werden mit gleichem Nachtrag geändert.

3. Mit gleichem Nachtrag wird im Anhang 4 zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 in lit. B. Aufzählung 2 «Fachvorsteherschaft Begabungs- und Begabtenförderung» durch «Teamleitung Exploratio» ersetzt.

4. Der Anhang 6 wird mit dem XI. Nachtrag neu erlassen.

5. Der XI. Nachtrag wird wie folgt in Kraft gesetzt:

  • Art. 23, 24 und 24a der Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 und die Bestimmungen betreffend die Mitarbeit in Tagesstrukturen/Schulindizierte Betreuung und Aufgabenstunden im Anhang 1 per 1. Juli 2019,
  • die Bestimmungen betreffend Betreuung im Rahmen Sonderpädagogik, Klassenassistenzen und Begleitperson Waldkindergarten im Anhang 1 auf Beginn des neuen Schuljahres (1. August 2019) und
  • die übrigen Bestimmungen auf den 1. Januar 2019.

6. Für zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des XI. Nachtrags bereits bewilligte Kostenbeteiligungen an Aus- und Weiterbildungen gelten die in der jeweiligen Bewilligung festgelegten Bedingungen.

 

Die Änderungen des Erlasses sowie die verschiedenen Anhänge können eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, oder im Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen.

Rechtsmittel: Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götz-Strasse 26, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.

13. Juni 2019

Stadtkanzlei Winterthur

Link zur Verordnung und den Anhängen

In der städtischen Erlass-Sammlung sind die vergangenen, gültigen wie (bekannten) künftigen Versionen der Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010, wie auch die Anhänge vorhanden.

Fusszeile