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Wahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

27.02.2020
Amtliche Publikation Wahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

Einreichung von Wahlvorschlägen

1.  Nach den Gesamterneuerungswahlen von 2018 ist ein Sitz unbesetzt. Es ist eine Wahl vorzunehmen.

2.  Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt.

3.  Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Mattenbach unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens 7. April 2020 an die Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, einzureichen.

Auf den Wahlvorschlägen sind aufzuführen:

a)  für vorgeschlagene Personen:

Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort.

Wählbar sind stimmberechtigte Mitglieder der evang.-ref. Kirche ab dem 18. Altersjahr.

b)  für Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen:

Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse sowie eigenhändige Unterschrift.

Wahlvorschlagsformulare können bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, bezogen werden (Tel. 052 267 51 13).

4.  Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden.

5.  Sind nach Ablauf der vorgenannten Frist von 7 Tagen die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, wird der/die Vorgeschlagene als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

27. Februar 2020

Stadtkanzlei Winterthur

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