Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 / 13. Nachtrag
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2020 beschlossen:
1. Die Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 wird mit einem 13. Nachtrag geändert.
2. Der Anhang 1 zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 wird geändert.
3. Der Anhang 4 zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 wird geändert.
4. Die Änderungen treten auf Beginn des Schuljahres 2020/21 (1. August 2020) in Kraft.
Die Änderungen der Vollzugsverordnung und der genannten Anhänge können eingesehen werden auf dem Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen oder zu Büroöffnungszeiten vor Ort bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
18. Juni 2020
Stadtkanzlei Winterthur
Vollzugsverordnung und Anhänge
Typ | Titel |
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13. Nachtrag VVO Anhang 1 | |
13. Nachtrag VVO Anhang 4 | |
Vollzugsverordnung 13. Nachtrag Änderungen |