Verordnung über die Verrechnung von Leistungen des Vermessungsamtes / Anpassung des Anhangs 1
Diese amtliche Publikation ersetzt diejenige vom 15. Januar 2021.
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 6. Januar 2021 beschlossen:
Der Anhang 1 zur Verordnung über die Verrechnung von Leistungen des Vermessungsamtes (7.3-3-A1) wird genehmigt und rückwirkend auf 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Der bisherige Anhang 1 wird auf diesen Zeitpunkt ausser Kraft gesetzt.
Der neue Anhang 1 zur Verordnung über die Verrechnung von Leistungen des Vermessungsamtes (7.3-3-A1) kann eingesehen werden auf dem Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen oder zu Büroöffnungszeiten vor Ort bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
23. Februar 2021
Stadtkanzlei Winterthur
Anhang 1 Verordnung über Verrechnung Leistungen Vermessungsamt
Typ | Titel |
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2. Publikation Anhang 1 Verordnung über Verrechnung Leistungen Vermessungsamt.PDF |