Verordnung über die Verrechnung von Leistungen des Vermessungsamtes
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 30. September 2020 beschlossen:
Die Verordnung über die Verrechnung von Leistungen des Vermessungsamtes inklusive Anhang wird erlassen und per 1. Dezember 2020 in Kraft gesetzt.
Die Verordnung über die Verrechnung von Leistungen des Vermessungsamtes und der dazugehörende Anhang können eingesehen werden auf dem Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen oder zu Büroöffnungszeiten vor Ort bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
8. Oktober 2020
Stadtkanzlei Winterthur