Verordnung betreffend Sprachdienstleistungen / Neuerlass
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2020 beschlossen:
1. Es wird eine Verordnung betreffend Sprachdienstleistungen erlassen.
2. Die Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
Die Verordnung betreffend Sprachdienstleistungen mit Anhang kann eingesehen werden auf dem Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen oder zu Büroöffnungszeiten vor Ort bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
11. Juni 2020
Stadtkanzlei Winterthur
Anhänge zur Verordnung betreffend Sprachdienstleistungen
Typ | Titel |
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Anhang zur Verordnung betreffend Sprachdienstleistungen | |
Verordnung betreffend Sprachdienstleistungen amtliche Publikation |