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Verordnung betreffend Sprachdienstleistungen / Neuerlass

11.06.2020
Amtliche Publikation Verordnung betreffend Sprachdienstleistungen / Neuerlass

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2020 beschlossen:

1. Es wird eine Verordnung betreffend Sprachdienstleistungen erlassen.

2. Die Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

Die Verordnung betreffend Sprachdienstleistungen mit Anhang kann eingesehen werden auf dem Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen oder zu Büroöffnungszeiten vor Ort bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

11. Juni 2020

Stadtkanzlei Winterthur

Anhänge zur Verordnung betreffend Sprachdienstleistungen

Anhänge zur Verordnung betreffend Sprachdienstleistungen
Typ Titel
Anhang zur Verordnung betreffend Sprachdienstleistungen
Verordnung betreffend Sprachdienstleistungen amtliche Publikation

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