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Urnengang vom 7. Juli 2019: Ansetzung der Ersatzwahl eines Mitglieds des Stadtrats für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022

25.04.2019
Amtliche Publikation Urnengang vom 7. Juli 2019: Ansetzung der Ersatzwahl eines Mitglieds des Stadtrats für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022

An seiner Sitzung vom 17. April 2019 hat der Stadtrat beschlossen:

1. Der 1. Wahlgang der Ersatzwahl für ein Mitglied des Stadtrats für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 wird auf Sonntag, 7. Juli 2019, festgesetzt.

2. Ein allenfalls erforderlicher 2. Wahlgang findet am Sonntag, 1. September 2019, statt.

Stimm- und Wahlrecht

Stimmberechtigt für die Ersatzwahl sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.

Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Eintragungen werden nur bis zum fünften Vortag des Urnenganges vorgenommen.

Bezüglich Stimmabgabe inkl. Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis und den übrigen Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgedruckten Bestimmungen.

Gegen die Anordnung der Ersatzwahl kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götz-Strasse 26, 8400 Winterthur, erhoben werden.

25. April 2019

Stadtkanzlei Winterthur

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