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Urnengang vom 27. September 2020: Ergebnisse der Vorlagen der evang.-ref. Kirchgemeinden des Stadtverbandes Winterthur

02.10.2020
Liste amtliche Publikation Urnengang vom 27. September 2020: Ergebnisse der Vorlagen der evang.-ref. Kirchgemeinden des Stadtverbandes Winterthur

1. Ergebnisse der Vorlage 1 «Neue Struktur der reformierten Kirche Winterthur»:

  • Dem Grundsatzbeschluss «Aufwertung des Stadtverbandes» (Modell 1) haben alle sieben evang.-ref. Kirchgemeinden der Stadt Winterthur im Verhältnis 7 : 0 zugestimmt.
  • Dem Grundsatzbeschluss «Eine Kirchgemeinde Winterthur» (Modell 2) haben die evang.-ref. Kirchgemeinden Winterthur Stadt, Oberwinterthur, Töss, Veltheim, Wülflingen und Mattenbach zugestimmt und die evang.-ref. Kirchgemeinde Seen hat diesen abgelehnt. Die Zustimmung erfolgte im Verhältnis 6 : 1.
  • Bei der Stichfrage für das Modell 1 oder das Modell 2 haben sich die evang.-ref. Kirchgemeinden Oberwinterthur, Seen, Töss, Veltheim, Wülflingen und Mattenbach für das Modell 1 entschieden und die evang.-ref. Kirchgemeinde Winterthur Stadt für das Modell 2. Damit haben sich die Kirchgemeinden im Verhältnis 6 : 1 für das Modell 1 entschieden.

Angenommen wurde der Grundsatzbeschluss «Aufwertung des Stadtverbandes» (Modell 1).

Die detaillierten Abstimmungsergebnisse können eingesehen werden auf dem Internet unter https://stadt.winterthur.ch/abstimmungen oder zu Büroöffnungszeiten vor Ort bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.

2. Ergebnis der Vorlage 2 «Umbauprojekt Kirchgemeindehaus und Annexbau Oberwinterthur, Ausführungskredit von 7 100 000 Franken»:

Stimmberechtigte

 

 

28 099

Eingegangene   Stimmrechtsausweise

 

 

18 010

 

 

 

 

Eingegangene   Stimmzettel

 

 

13 798

   abzüglich ungültig eingelegte

 

80

 

   abzüglich leere

 

1871

 

   abzüglich ungültige

 

11

 

Gültige Stimmen

 

 

11 836

Ja

8 055

Nein

3 781

Stimmbeteiligung

49.10%

Die Vorlage wurde angenommen.

Gegen diese Ergebnisse kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

2. Oktober 2020                                                

Stadtkanzlei Winterthur

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