Tarifordnung betreffend Abgabe von Elektrizität / Neuerlass
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 beschlossen:
1. Gestützt auf Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung über die Abgabe von Elektrizität vom 27. Juni 2011 wird die Tarifordnung betreffend Abgabe von Elektrizität neu erlassen.
2. Die neue Tarifordnung wird auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Sie ersetzt die Tarifordnung betreffend die Abgabe von Elektrizität vom 30. August 2019. Die Tarifordnung betreffend Abgabe von Elektrizität kann eingesehen werden auf dem Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen oder zu Büroöffnungszeiten vor Ort bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.
Rechtsmittel: Gegen die Tarifbestimmungen der Tarifordnung kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom, Effingerstrasse 39, 3003 Bern, Rekurs erhoben werden. Gegen alle übrigen Bestimmungen der Tarifordnung kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.
28. August 2020
Stadtkanzlei Winterthur
Download
Typ | Titel |
---|---|
Amtliche Publikation Tarifordnung Elektrizität |