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Stromtarife 2018 – Netznutzung und Energie

31.08.2017
Amtliche Publikation Stromtarife 2018 – Netznutzung und Energie

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 2017 beschlossen:

1. Das Netznutzungsentgelt und der Netzkostenbeitrag, gestützt auf § 23 und § 30 sowie § 32 der Verordnung über die Abgabe von Elektrizität (VAE) vom 27. Juni 2011 und gemäss den eidgenössischen Bestimmungen über die Stromversorgung, bleiben gegenüber den Tarifen 2017 für alle Kundengruppen unverändert.

2. Die Preise für die Lieferung elektrischer Energie, gestützt auf § 30 und § 33 der Verordnung über die Abgabe von Elektrizität (VAE) vom 27. Juni 2011 und gemäss den eidgenössischen Bestimmungen über die Stromversorgung, werden gegenüber den Tarifen 2017 teilweise angepasst.

3. Die Preise für die Rückspeisung elektrischer Energie werden, gestützt auf § 30 und § 35 der Verordnung über die Abgabe von Elektrizität (VAE) vom 27. Juni 2011, gegenüber den Tarifen 2017 teilweise angepasst.

4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den erwarteten Bundesratsbeschluss zur Energieverordnung die 2018 zu leistende Netzabgabe für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (KEV) und der «Beitrag für die ökologi­sche Sanierung der Wasserkraft» voraussichtlich gegenüber 2017 von 1,50 auf 2,30 Rappen pro Kilowattstunde erhöht wird.

5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für das Förderprogramm Energie Winterthur, vorbehältlich des Beschlusses des Grossen Gemeinderates, 2018 auf Basis der durchgeleiteten Menge Strom weiterhin pro Abnahmestelle eine gegenüber 2017 un­veränderte Abgabe an das Gemeinwesen von 0,32 Rp./kWh für die ersten 100‘000 kWh Strom und von 0,20 Rp./kWh für jede weitere kWh Strom erhoben wird.

6. Die neuen Tarife werden per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt und verrechnet.

Die neuen Tarife können eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, oder im Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen.

Rechtsmittel: Gegen die Beschlussziffern 1 bis 4 sowie 6 kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom, Effingerstrasse 39, 3003 Bern, Rekurs erhoben werden. Zu Ziffer 5 kann erst im Rahmen des Beschlusses des Grossen Gemeinderates ein Rechtsmittel ergriffen werden.

31. August 2017                                                               

Stadtkanzlei Winterthur

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