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Stille Wahl eines Stadtammanns (Betreibungsbeamten) für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

12.12.2019
Liste amtliche Publikation Stille Wahl eines Stadtammanns (Betreibungsbeamten) für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

Stadt Winterthur / Gemeinde Brütten

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2019 beschlossen:

In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 wird als Stadtammann (Betreibungsbeamter) des Betreibungswahlkreises Winterthur-Stadt (umfasst die Stadtkreise Altstadt, Seen, Töss, Mattenbach sowie die Gemeinde Brütten) für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022 in stiller Wahl per 1. Mai 2020 als gewählt erklärt:

Oliver Pfitzenmayer, geb. 1966, Stv. Stadtammann, Rainstrasse20, 8483 Kollbrunn.

Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

12. Dezember 2019

Stadtkanzlei Winterthur

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