Stille Wahl eines Stadtammanns (Betreibungsbeamten) für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Stadt Winterthur / Gemeinde Brütten
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2019 beschlossen:
In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 wird als Stadtammann (Betreibungsbeamter) des Betreibungswahlkreises Winterthur-Stadt (umfasst die Stadtkreise Altstadt, Seen, Töss, Mattenbach sowie die Gemeinde Brütten) für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022 in stiller Wahl per 1. Mai 2020 als gewählt erklärt:
Oliver Pfitzenmayer, geb. 1966, Stv. Stadtammann, Rainstrasse20, 8483 Kollbrunn.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
12. Dezember 2019
Stadtkanzlei Winterthur