Stille Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Seen für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 beschlossen:
In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 wird für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Winterthur Seen in stiller Wahl per sofort als gewählt erklärt:
Andreas Fürbringer, geb. 1966, Berater, Chlösterlistrasse 91, 8405 Winterthur
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
27. Mai 2021
Stadtkanzlei Winterthur