Reglement über die sonderpädagogischen Massnahmen in der Stadt Winterthur vom 13. Mai 2008 / 8. Nachtrag
Die Zentralschulpflege hat an ihrer Sitzung vom 15. Dezember 2020 beschlossen:
- Das Reglement über die sonderpädagogischen Massnahmen in der Stadt Winterthur vom 13. Mai 2008 wird mit einem 8. Nachtrag geändert.
- Der Anhang 1 zum Reglement über die sonderpädagogischen Massnahmen in der Stadt Winterthur wird geändert.
- Der Anhang 3 zum Reglement über die sonderpädagogischen Massnahmen in der Stadt Winterthur / Geschäftsreglement des Ausschusses Sonderschulung wird erlassen.
- Die Änderungen treten auf den 1. Februar 2021 in Kraft.
Die Änderungen des Reglements über die sonderpädagogischen Massnahmen und des Anhangs 1 sowie der Anhang 3 können eingesehen werden auf dem Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen oder zu Büroöffnungszeiten vor Ort bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.
Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
22. Dezember 2020
Stadtkanzlei Winterthur
Änderungen des Reglements und der Anhänge
Typ | Titel |
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Änderungen Reglement und Anhänge per 1.2.21.pdf |