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Neuerlass Vorschriften über Gebühren, Auslagen und Entschädigungen des Stadtrichteramts als Übertretungsbehörde

09.11.2017
Amtliche Publikation Neuerlass Vorschriften über Gebühren, Auslagen und Entschädigungen des Stadtrichteramts als Übertretungsbehörde

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2017 beschlossen:

Die Vorschriften über die Gebühren, Auslagen und Entschädigungen des Stadtrichteramts als Übertretungsbehörde werden erlassen und per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.

Die neuen Vorschriften können eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, oder im Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen.

Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.

9. November 2017

Stadtkanzlei Winterthur

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