Leistungs- und Taxordnung der Alterszentren der Stadt Winterthur / Totalrevision
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 6. Januar 2021 beschlossen:
Gestützt auf Art. 5 – 8 und Art. 10 der Verordnung über Alters- und Pflegeeinrichtungen vom 15. September 2008 (SRS 8.1-1) wird vorbehältlich der Anpassung der Verordnung durch den Grossen Gemeinderat (GGR Nr. 2020.99 vom 26. Oktober 2020) eine totalrevidierte Leistungs- und Taxordnung der Alterszentren der Stadt Winterthur erlassen. Damit wird die Leistungs- und Taxordnung für die städtischen Alters- und Pflegeeinrichtungen vom 22. Oktober 2008 aufgehoben.
Die Leistungs- und Taxordnung der Alterszentren der Stadt Winterthur kann eingesehen werden auf dem Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen oder zu Büroöffnungszeiten vor Ort bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
21. Januar 2021
Stadtkanzlei Winterthur
Publizierte Taxordnung und Anhang
Typ | Titel |
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Anhang_1_Taxen der Alterszentren der Stadt Winterthur.pdf | |
Leistungs-und Taxordnung der Alterszentren.pdf |