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Kehrichtverwertungsanlage (KVA) – Behandlung der Flugasche: Gebundenerklärung

29.09.2020
Amtliche Publikation Kehrichtverwertungsanlage (KVA) – Behandlung der Flugasche: Gebundenerklärung

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 23. September 2020 beschlossen:

Die Ausgaben für die Behandlung der Flugasche der Winterthurer Kehrichtverwertungsanlage durch die Industriellen Werke Basel (IWB) im Betrag von jährlich rund 1 800 000 Franken werden gestützt auf Art. 32 Abs. 2 lit. g i.V.m. Art. 54 Abs. 3 VVEA als gebundene Ausgaben im Sinne von § 103 Abs. 1 GG bezeichnet und zulasten der Erfolgsrechnung der Produktegruppe Stadtwerk Winterthur, Kostenstelle 710610 Kehrichtverwertungsanlage, freigegeben.

Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, gestellt werden.

29. September 2020

Stadtkanzlei Winterthur

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