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Inkraftsetzung 8. und 9. Nachtrag Finanzhaushaltsverordnung

19.03.2020
Amtliche Publikation Inkraftsetzung 8. und 9. Nachtrag Finanzhaushaltsverordnung

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 11. März 2020 beschlossen:

Der 8. und 9. Nachtrag der Verordnung über den Finanzhaushalt der Stadt Winterthur (Finanzhaushaltverordnung) vom 31. Oktober 2005 werden auf den 1. Mai 2020 in Kraft gesetzt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

19. März 2020

Stadtkanzlei Winterthur

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