Geschäftsordnung des Steueramtes / Neu-Erlass
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2020 beschlossen:
Es wird eine Geschäftsordnung des Steueramtes der Stadt Winterthur erlassen und per 01.03.2021 in Kraft gesetzt.
Die Geschäftsordnung kann eingesehen werden auf dem Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen oder zu Büroöffnungszeiten vor Ort bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
24. Dezember 2020
Stadtkanzlei Winterthur
Geschäftsordnung des Steueramtes
Typ | Titel |
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Geschäftsordnung Steueramt.pdf |