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Gesamterneuerungswahl des Stadtrates für die Amtsdauer 2018 bis 2022

21.12.2017
Amtliche Publikation Gesamterneuerungswahl des Stadtrates für die Amtsdauer 2018 bis 2022

Der Stadtrat hat als wahlleitende Behörde seine Gesamterneuerungswahl (inklusive Erneuerungswahl des Stadtpräsidiums) auf Sonntag, 4. März 2018 festgesetzt.

Ein allenfalls erforderlicher 2. Wahlgang findet am 15. April 2018 statt.

Die Wahl erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR), der Verordnung über die politischen Rechte vom 27. Oktober 2004 (VPR) und der Gemeindeordnung der Stadt Winterthur vom 26. November 1989. Es wird kein Beiblatt abgegeben (§ 61 GPR, § 31 VPR).

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz in Winterthur.

Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

21. Dezember 2017

Stadtkanzlei Winterthur

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