Förderprogramm Energie Winterthur – Anpassung des Reglements Förderprogramm Energie Winterthur vom 23. Oktober 2013 (1. Nachtrag)
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2016 beschlossen:
1. Das Reglement Förderprogramm Energie Winterthur vom 23. Oktober 2013 wird mit einem 1. Nachtrag wie folgt ergänzt (§ 5a) bzw. angepasst (§ 15 und § 18):
§ 5a Ersatz von Gas-Heizungen durch effiziente Wärmepumpen-Heizungen in Gas-Rückbau-Gebieten
Der Ersatz von Gas-Heizungen durch effiziente Wärmepumpen-Heizungen in Gas-Rückbau-Gebieten wird zu den gleichen Bedingungen wie der Ersatz von Öl-Heizungen gemäss § 5 gefördert. Die Förderberechtigung beginnt mit der schriftlichen Information über den Gasrückbau an die Kundschaft im betroffenen Gebiet.
§ 15 Gesuche
Gesuche müssen an folgende Adresse eingereicht werden:
Stadtwerk Winterthur
Förderprogramm Energie Winterthur
8403 Winterthur
§ 18 Aufgaben Arbeitsgruppe Förderprogramm Energie Winterthur
Folgende Aufgaben werden der Arbeitsgruppe Förderprogramm Energie Winterthur übertragen:
-
Beurteilen von Fördergesuchen, bei welchen eine individuelle Beurteilung gemäss § 13 erforderlich ist
-
…
2. Dieser 1. Nachtrag wird per 31. Januar 2017 in Kraft gesetzt.
Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.
22. Dezember 2016
Stadtkanzlei Winterthur