Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Kreisschulpflege Seen-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

05.09.2019
Amtliche Publikation Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Kreisschulpflege Seen-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)

Auf die Ausschreibungen vom 4. Juli 2019 und vom 18. Juli 2019 ist fristgemäss folgender Wahlvorschlag für die beiden vakanten Sitze eingereicht worden:

Sandra Strübi, 1979, Fachfrau Betreuung / kfm. Angestellte, Bettenstrasse 63, 8400 Winterthur, GLP

Markus Wettstein, 1953, Mittelschullehrer, Möttelistrasse 6, 8400 Winterthur, FDP

Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten des Schulkreises Seen-Mattenbach unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar ist jede in Winterthur wahlberechtigte Person.

Sind nach Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, können Sandra Strübi und Markus Wettstein als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götzstrasse 26, 8400 Winterthur, erhoben werden.

5. September 2019

Stadtkanzlei Winterthur

Fusszeile