Ersatzwahl für ein Mitglied des Stadtrates für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022: Wahlanordnung
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2020 beschlossen:
1. Der erste Wahlgang der Ersatzwahl für ein Mitglied des Stadtrates Winterthur für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 wird auf Sonntag, 23. August 2020, festgesetzt
2. Ein allenfalls erforderlicher zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 27. September 2020, statt.
Gegen diese Beschlüsse kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
26. Mai 2020
Stadtkanzlei Winterthur