Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Veltheim-Wülflingen für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)
Auf die Ausschreibung vom 31. August 2017 ist fristgemäss folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Markus Anderegg, 1959, Maschineningenieur / Berufsschullehrer, Oberwiesenstrasse 10, 8408 Winterthur, SP
Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten des Schulkreises Veltheim-Wülflingen unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar ist jede in Winterthur wahlberechtigte Person.
Sind nach Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, kann Markus Anderegg als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
19. Oktober 2017
Stadtkanzlei Winterthur