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Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018

07.09.2017
Amtliche Publikation Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Stadt-Töss für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018

Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)

Auf die Ausschreibung vom 20. Juli 2017 ist fristgemäss folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Sarah Bolleter, 1976, Geschäftsführerin, Herrmannstrasse 24, 8400 Winterthur, SP

Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten des Schulkreises Stadt-Töss unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar ist jede in Winterthur wahlberechtigte Person.

Sind nach Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, kann Sarah Bolleter als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

7. September 2017

Stadtkanzlei Winterthur

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