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Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Wülflingen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

17.05.2019
Amtliche Publikation Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Wülflingen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)

Auf die Ausschreibung vom 21. März 2019 (Ersatz von Susanne Stahel) ist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Bettina Mez, geb. 1970, Jugendanwältin, Hard 13, 8408 Winterthur

Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Wülflingen unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar sind stimmberechtigte Mitglieder der evang.-ref. Kirchgemeinde Wülflingen ab dem 18. Altersjahr. Für weitere Informationen zu Wahlvorschlägen wenden Sie sich bitte an die Stadtkanzlei (Tel. 052 267 51 13).

Sind nach Ablauf dieser Frist von 7 Tagen die Voraussetzungen erfüllt, kann Bettina Mez als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götzstrasse 26, 8400 Winterthur, Stimmrechtsrekurs erhoben werden.

17. Mai 2019

Stadtkanzlei Winterthur

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