Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Wülflingen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)
Auf die Ausschreibung vom 21. März 2019 (Ersatz von Susanne Stahel) ist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Bettina Mez, geb. 1970, Jugendanwältin, Hard 13, 8408 Winterthur
Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Wülflingen unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar sind stimmberechtigte Mitglieder der evang.-ref. Kirchgemeinde Wülflingen ab dem 18. Altersjahr. Für weitere Informationen zu Wahlvorschlägen wenden Sie sich bitte an die Stadtkanzlei (Tel. 052 267 51 13).
Sind nach Ablauf dieser Frist von 7 Tagen die Voraussetzungen erfüllt, kann Bettina Mez als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götzstrasse 26, 8400 Winterthur, Stimmrechtsrekurs erhoben werden.
17. Mai 2019
Stadtkanzlei Winterthur