Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)
Auf die Ausschreibung vom 12. September 2019 ist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Alexander Leu, geb. 1987, Sozialpädagoge, Ebertswilerstrasse 38, 8915 Hausen a.A.
Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Winterthur Mattenbach unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar sind stimmberechtigte Mitglieder der evang.-ref. Landeskirche Zürich ab dem 18. Altersjahr.
Sind nach Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, kann Alexander Leu als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götzstrasse 26, 8400 Winterthur, Stimmrechtsrekurs erhoben werden.
14. November 2019
Stadtkanzlei Winterthur