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Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

14.11.2019
Amtliche Publikation Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)

Auf die Ausschreibung vom 12. September 2019 ist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Alexander Leu, geb. 1987, Sozialpädagoge, Ebertswilerstrasse 38, 8915 Hausen a.A.

Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Winterthur Mattenbach unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar sind stimmberechtigte Mitglieder der evang.-ref. Landeskirche Zürich ab dem 18. Altersjahr.

Sind nach Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, kann Alexander Leu als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götzstrasse 26, 8400 Winterthur, Stimmrechtsrekurs erhoben werden.

14. November 2019

Stadtkanzlei Winterthur

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