Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur-Mattenbach für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018
1. Auf ihr Gesuch hin wurde Mirjam Staub durch die Bezirkskirchenpflege Winterthur per 31.07.2017 als Mitglied der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur-Mattenbach entlassen. Es ist daher eine Ersatzwahl vorzunehmen.
2. Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt.
3. Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Winterthur-Mattenbach unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens 17. Oktober 2017 an die Stadtkanzlei Winterthur, 8403 Winterthur, einzureichen.
Auf den Wahlvorschlägen sind aufzuführen:
a) für vorgeschlagene Personen:
Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort.
Wählbar sind stimmberechtigte Mitglieder der evang.-ref. Kirchgemeinde Winterthur-Mattenbach ab dem 18. Altersjahr.
b) für Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse sowie eigenhändige Unterschrift.
Wahlvorschlagsformulare können bei der Stadtkanzlei Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, bezogen werden (Tel. 052 267 51 13).
4. Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden.
5. Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, wird der/die Vorgeschlagene als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
7. September 2017
Stadtkanzlei Winterthur