Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Seen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Einreichung von Wahlvorschlägen
- Auf ihr Gesuch hin wurde Doris Hofer-Schwalm durch die Bezirkskirchenpflege Winterthur als Mitglied der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur Seen entlassen. Es ist daher eine Ersatzwahl für diesen vakanten Sitz vorzunehmen.
- Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt.
- Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Winterthur Seen unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens 6. Juli 2021 an die Stadtkanzlei Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, einzureichen.
Auf den Wahlvorschlägen sind aufzuführen:
a) für vorgeschlagene Personen:
Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort.
Wählbar sind stimmberechtigte Mitglieder der evang.-ref. Kirche ab dem 18. Altersjahr.
b) für Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse sowie eigenhändige Unterschrift.
Wahlvorschlagsformulare können bei der Stadtkanzlei Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, bezogen werden (Tel. 052 267 51 13).
- Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden.
- Sind nach Ablauf der vorgenannten Frist von 7 Tagen die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, wird der/die Vorgeschlagene als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
27. Mai 2021
Stadtkanzlei Winterthur