Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Oberwinterthur für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

30.08.2018
Amtliche Publikation Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Oberwinterthur für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)

Auf die Ausschreibung vom 12. Juli 2018 (Ersatz von Hans Rudolf Kast) ist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Liselotte Hofstetter, geb. 1959, Sachbearbeiterin, Rychenbergstrasse 275, 8404 Winterthur

Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Oberwinterthur unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar sind stimmberechtigte Mitglieder der evang.-ref. Kirchgemeinde Oberwinterthur ab dem 18. Altersjahr.

Sind nach Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, kann Liselotte Hofstetter als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Stimmrechtsrekurs erhoben werden.

30. August 2018                

Stadtkanzlei Winterthur

Fusszeile