Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Oberwinterthur für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)
Auf die Ausschreibung vom 12. Juli 2018 (Ersatz von Hans Rudolf Kast) ist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Liselotte Hofstetter, geb. 1959, Sachbearbeiterin, Rychenbergstrasse 275, 8404 Winterthur
Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Oberwinterthur unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar sind stimmberechtigte Mitglieder der evang.-ref. Kirchgemeinde Oberwinterthur ab dem 18. Altersjahr.
Sind nach Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, kann Liselotte Hofstetter als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Stimmrechtsrekurs erhoben werden.
30. August 2018
Stadtkanzlei Winterthur