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Erneuerungswahlen der Kreisschulpflegen und der nebenamtlichen Mitglieder der Zentralschulpflege Winterthur für die Amtsdauer 2018-2022 vom 10. Juni 2018

06.04.2018
Amtliche Publikation Erneuerungswahlen der Kreisschulpflegen und der nebenamtlichen Mitglieder der Zentralschulpflege Winterthur für die Amtsdauer 2018-2022 vom 10. Juni 2018

Auf die Wahlausschreibung vom 15. Februar 2018 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Kreisschulpflegen sowie der nebenamtlichen Mitglieder der Zentralschulpflege der Stadt Winterthur innert der festgesetzten Frist beiliegende Wahlvorschläge eingereicht worden.

Diese Wahlvorschläge können innert 7 Tagen ab dieser Publikation geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person. Der Wohnsitz im betreffenden Kreis ist nicht erforderlich. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des entsprechenden Schulkreises unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist je Kreisschulpflege weniger oder gleich viele Personen zur Wahl vorgeschlagen, wie Stellen zu besetzen sind, werden alle vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge auf einen amtlichen Wahlzettel gedruckt. Das Verfahren wird gemäss § 55 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Zürich (GPR) durchgeführt. Sind mehr Personen vorgeschlagen, wie Stellen zu besetzen sind, werden die Wahlen wie folgt durchgeführt: In Kreisen mit 10 und mehr Sitzen mit gedruckten Wahlvorschlägen und einem leeren Wahlzettel; in Kreisen mit weniger als 10 Sitzen nur mit einem leeren Wahlzettel. Sind für die Behörde in einem Kreis gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen, als Sitze zu besetzen sind, und wird mehr als eine dieser Personen zugleich für das Präsidium nominiert, erfolgt die Wahl des Präsidiums ohne vorgedruckte Namen. Die Stimme für das Präsidium ist in diesem Fall durch handschriftlichen Namenseintrag auf der betreffenden Leerzeile abzugeben.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung angerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur erhoben werden.

6. April 2018                                                       Stadtkanzlei Winterthur

Beilage Listen Kandidierende Schulpflegen

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