Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflegen der Stadt Winterthur für die Amtsdauer 2018 - 2022
1. Die Bezirkskirchenpflege Winterthur hat die Erneuerungswahlen der Kirchenpflegen der Stadt Winterthur auf den 4. März 2018 festgesetzt.
2. Für die einzelnen Kirchenpflegen ist folgende Anzahl Mitglieder (inkl. Präsidium) zu wählen:
Stadt |
13 |
Oberwinterthur |
11 |
Seen |
11 |
Töss |
9 |
Veltheim |
11 |
Wülflingen |
9 |
Mattenbach |
9 |
3. Die Wahlen werden nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt.
4. Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten der entsprechenden Kirchgemeinde unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens 28. November 2017 an die Stadtkanzlei Winterthur, 8403 Winterthur, einzureichen.
Auf den Wahlvorschlägen sind aufzuführen:
a) für vorgeschlagene Personen:
Namen, Vornamen und Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort.
b) für Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen:
Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse sowie eigenhändige Unterschrift.
Wählbar sind alle stimmberechtigten Mitglieder der entsprechenden Kirchgemeinde ab dem 18. Altersjahr. Wahlvorschlagsformulare können bei der Stadtkanzlei Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, bezogen werden (Tel. 052 267 51 13).
5. Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist gemäss Ziffer 4 veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden.
6. Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die Voraussetzungen gemäss § 55 GPR erfüllt, werden die Wahlen mit gedruckten Wahlvorschlägen durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich und begründet Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
19. Oktober 2017
Stadtkanzlei Winterthur