Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Abfallentsorgung in der Stadt Winterthur vom 13. Dezember 1995 / 5. Nachtrag
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 30. September 2020 beschlossen:
1. Die Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Abfallentsorgung vom 13. Dezember 1995 werden mit einem 5. Nachtrag ergänzt.
2. Wird der Beschluss rechtskräftig, tritt er auf den 1. Januar 2021 in Kraft.
Die Änderungen der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Abfallentsorgung können eingesehen werden auf dem Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen oder zu Büroöffnungszeiten vor Ort bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
8. Oktober 2020
Stadtkanzlei Winterthur
Änderungen der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Abfallentsorgung in der Stadt Winterthur vom 13. Dezember 1995 / 5. Nachtrag
Typ | Titel |
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Änderungen Verordnung über die Abfallentsorgung 5. Nachtrag |