Ausbau Unterwerk Grüze / Gebundenerklärung und Ausgabenfreigabe von 8 600 000 Franken
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2020 beschlossen:
Die Aufwendungen für den Ausbau des Unterwerks Grüze im Gesamtbetrag von 8 600 000 Franken (exkl. MwSt.) werden gestützt auf einschlägige bundesrechtliche Bestimmungen, kantonale Entscheide und die Verordnung über die Abgabe von Elektrizität als gebundene Ausgaben im Sinne von § 103 Abs. 1 Gemeindegesetz bezeichnet und zulasten der Investitionsrechnung der Produktegruppe Stadtwerk Winterthur, Projekt-Nr. 20 834, Kostenart 504081 Projektierung sowie 504082 Ausführung, freigegeben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, gestellt werden.
10. Dezember 2020
Stadtkanzlei Winterthur