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Aufhebung Feuerverbot im Freien

21.08.2018
Amtliche Publikation Aufhebung Feuerverbot im Freien

Der Stadtrat hat am 17. August 2018 beschlossen:

Das allgemeine Feuerverbot im gesamten Stadtgebiet (Siedlungsgebiet) wird per sofort aufgehoben.

Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.

Hinweis: Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (bis 200 Meter Abstand) bleibt weiterhin in Kraft.

21. August 2018

Stadtkanzlei Winterthur

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