Aufhebung Feuerverbot im Freien
Der Stadtrat hat am 17. August 2018 beschlossen:
Das allgemeine Feuerverbot im gesamten Stadtgebiet (Siedlungsgebiet) wird per sofort aufgehoben.
Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.
Hinweis: Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (bis 200 Meter Abstand) bleibt weiterhin in Kraft.
21. August 2018
Stadtkanzlei Winterthur