Anschlussvertrag Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2016 beschlossen:
Dem Vertrag über die Zusammenarbeit der politischen Gemeinden im Kindes- und Erwachsenenschutzkreis Winterthur-Andelfingen (Anschlussvertrag) wird zugestimmt.
Der Beschluss des Stadtrates und der Anschlussvertrag können während der Rekursfrist bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, eingesehen werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.
23. Dezember 2016
Stadtkanzlei Winterthur