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Anschlussvertrag Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen

23.12.2016
Amtliche Publikation Anschlussvertrag KESB

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2016 beschlossen:

Dem Vertrag über die Zusammenarbeit der politischen Gemeinden im Kindes- und Erwachsenenschutzkreis Winterthur-Andelfingen (Anschlussvertrag) wird zugestimmt.

Der Beschluss des Stadtrates und der Anschlussvertrag können während der Rekursfrist bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, eingesehen werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.

23. Dezember 2016                                                         

Stadtkanzlei Winterthur

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