Altlastensanierung BMX-Anlage: Gebundenerklärung
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 23. September 2020 beschlossen:
Die Aufwendungen für die Altlastensanierung der BMX-Anlage im Gesamtbetrag von rund 1 400 000 Franken werden gestützt auf § 5 Gemeindeverordnung als gebundene Ausgaben im Sinne von § 103 Abs. 1 Gemeindegesetz bezeichnet und zu Lasten der Investitionsrechnung des allgemeinen Verwaltungsvermögens, Projekt-Nr. 11652, freigegeben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, gestellt werden.
1. Oktober 2020
Stadtkanzlei Winterthur