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Abwasserreinigungsanlage (ARA); Planungskredit Phase 2 Erstellung einer Stufe Elimination Mikroverunreinigungen, Erneuerung Biologie und Filtration / Gebundenerklärung und Ausgabenfreigabe von 1 500 000 Franken

03.06.2021
Amtliche Publikation Abwasserreinigungsanlage (ARA); Planungskredit Phase 2 Erstellung einer Stufe Elimination Mikroverunreinigungen, Erneuerung Biologie und Filtration / Gebundenerklärung und Ausgabenfreigabe von 1 500 000 Franken

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 beschlossen:

Die Aufwendungen für die Erstellung einer Stufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen (organische Spurenstoffe) und die Erneuerung der Biologie sowie der Filtration in der Abwasserreinigungsanlage (Planungskredit Phase 2) im Gesamtbetrag von 1 500 000 Franken (exkl. MWST.) werden gestützt auf die einschlägigen Normen der Gewässerschutzgesetzgebung und § 5 Gemeindeverordnung als gebundene Ausgabe im Sinne von § 103 Abs. 1 Gemeindegesetz bezeichnet und zulasten der Investitionsrechnung der Betriebe, Objekt-Nr. 20 661, Kostenart 504061, freigegeben.

Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

3. Juni 2021

Stadtkanzlei Winterthur

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