Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

10. Nachtrag zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010

13.07.2017
Amtliche Publikation 10. Nachtrag zur Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 die Änderung der Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 mit einem 10. Nachtrag beschlossen.

Die Aufhebung von § 9 Abs. 1 tritt auf den 1. August 2018 in Kraft, im Übrigen tritt der 10. Nachtrag auf den 1. August 2017 in Kraft oder unmittelbar nach abschliessender Bestätigung dieses Beschluss im Rechtsmittelverfahren.

Der Beschluss des Stadtrates kann während der Rekursfrist bei der Stadt Winterthur, Stadtkanzlei, Pionierstr. 7, 8403 Winterthur, oder im Internet unter
stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen eingesehen werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.

13. Juli 2017                                                                    

Stadtkanzlei Winterthur

Fusszeile