Teilrevision Baulinien 2024

Winterthur hat an drei Orten die Verkehrsbaulinien angepasst: beim Unteren Bühl und am Hanspeterweg in Oberwinterthur, sowie an der Bettenstrasse in Veltheim.
Kreuzung Talacker-/Römerstrasse im Bereich der Baulinienrevision bei der Siedlung Unteres Bühl .
Kreuzung Talacker-/Römerstrasse im Bereich der Baulinienrevision bei der Siedlung Unteres Bühl

Übersicht

Verkehrsbaulinien legen fest, wie nahe an eine Strasse gebaut werden darf. Sie sichern den öffentlichen Strassenraum und beeinflussen gleichzeitig, wie Grundstücke entlang einer Strasse baulich genutzt werden können. Mit der Teilrevision 2024 passte die Stadt Winterthur solche Baulinien an drei Orten an, weil sich die Ausgangslage seit deren Festlegung verändert hatte.

Beim Unteren Bühl in Oberwinterthur entstand im Rahmen einer Weiterentwicklung der Wohnsiedlung ein neues Baufeld an der Kreuzung Talacker-/Römerstrasse. Dafür brauchte es eine neue Baulinie sowie einen Landabtausch zwischen der Grundeigentümerin und der Stadt. Am Hanspeterweg in Oberwinterthur beantragte eine Grundeigentümerschaft eine Verschiebung der Baulinie, damit ihr Grundstück besser überbaut werden kann. An der Bettenstrasse in Veltheim wollte die Eigentümerschaft einer Parzelle mehr Spielraum für einen Ausbau ihres Wohnhauses.

Das Stadtparlament beschloss die drei Anpassungen im August 2024. Der Kanton Zürich genehmigte die Revision im November 2024. Da niemand dagegen Rekurs erhob, trat die neue Regelung im März 2025 in Kraft.

Das wurde beschlossen

  • Neue Baulinie beim Unteren Bühl für ein neues Gebäude an der Kreuzung Talacker-/Römerstrasse
  • Landabtausch zwischen der AXA Anlagestiftung und der Stadt Winterthur im Bereich dieser Kreuzung
  • Aufhebung eines kleinen Strassenteilstücks, das dadurch zu Bauland wurde
  • Verschiebung der Baulinien beidseits des Hanspeterwegs auf den gesetzlichen Wegabstand
  • Anpassung der Baulinie an der Bettenstrasse an die bestehende Hausfassade

Ablauf

Festsetzung durch das Stadtparlament
26. August 2024
Genehmigung durch den Kanton
29. November 2024
Rekursauflage
abgelaufen, keine Rekurse
Inkraftsetzung
7. März 2025

Details zum Projekt

Beim Unteren Bühl untersuchten die AXA Anlagestiftung als Eigentümerin und die Stadt in einer Testplanung, wie sich die schützenswerte Wohnsiedlung weiterentwickeln lässt. Daraus entstand ein Richtprojekt, das an der Kreuzung Talacker-/Römerstrasse einen Neubau mit maximal fünf Vollgeschossen vorsah. Dieser Neubau sollte als Bindeglied zwischen der Siedlung und dem öffentlichen Stadtraum wirken. Damit das Baufeld dafür zur Verfügung stand, verläuft die neue Baulinie neu durchgehend im Abstand von 7 Metern zur Strasse. Zuvor schwankte dieser Abstand zwischen 4,5 und 12 Metern, was aus heutiger Sicht weder für den Verkehr noch gestalterisch sinnvoll war.

Im Zuge dieser Anpassung fand auch ein Landabtausch statt. Die AXA erwarb von der Stadt rund 178 Quadratmeter Fläche im Bereich der Kreuzung, die sie für den Neubau und dessen Vorbereich benötigte. Im Gegenzug trat sie rund 115 Quadratmeter, die zuvor im Trottoirbereich lagen, an die Stadt ab. Die von der AXA erworbene Fläche wurde von Strassenraum zu Bauland umgewidmet, die Wohnzone W3/2.6 blieb dabei unverändert. Das betroffene Strassenstück musste dazu formell entwidmet werden, was das Stadtparlament zeitgleich mit der Baulinienrevision beschloss.

Anpassung Baulinie Hanspeterweg

Am Hanspeterweg ging die Initiative von der Eigentümerschaft einer angrenzenden Parzelle aus. Die bestehende Baulinie lag dort bei 5,5 Metern, obwohl der Weg nur eine Fusswegverbindung zwischen umliegenden Quartieren ist und keinen Ausbaubedarf hat. Die Baulinie wurde deshalb auf den gesetzlichen Wegabstand von 3,5 Metern verschoben. Damit die Situation für beide Seiten des Wegs gleich ist, wurde auch die gegenüberliegende Baulinie, die zuvor zwischen 4 und 4,7 Metern lag, auf denselben Abstand angepasst. Ein Nachbar hatte im Rahmen der Mitwirkung genau das beantragt.

Anpassung Baulinie Bettenstrasse

An der Bettenstrasse in Veltheim verlief die alte Baulinie abgewinkelt um das bestehende Wohnhaus herum und schränkte dessen Ausbaumöglichkeiten stark ein. Die neue Baulinie folgt nun der Flucht der Hausfassade und liegt im Abstand von 6,6 bis maximal 11,3 Metern zur Strasse. Damit erhielt die Eigentümerschaft denselben Spielraum für eine bauliche Erweiterung wie die Nachbarparzellen, ohne dass sich die städtebauliche Struktur der bestehenden Reihenhaussiedlung veränderte. Der öffentliche Strassenraum bleibt weiterhin ausreichend gesichert.

Für diesen Inhalt zuständig

Amt für Städtebau

Amt für Städtebau
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Donnerstag08.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitag08.00–12.00
13.30–16.00 Uhr
  • Seite erstellt am
  • Inhalt zuletzt aktualisiert am