Beschluss-Nr. SR.25.58-1

Umsetzung der Vorgaben des kantonalen Verwaltungsrechtspflegegesetzes: Projekt/Vorgehen und Bewilligung nicht budgetierter einmaliger Ausgaben von 150 000 Franken (Verpflichtungskredit)

DepartementStadtkanzlei
Datum BeschlussStadtratssitzung vom 22. Januar 2025
Datum Veröffentlichung28. Januar 2025

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