Beschluss-Nr. SR.22.96-1

Verpflichtungskredit von jährlich wiederkehrend 50 000 Franken für den Treuhanddienst von Pro Infirmis ab 2022 .pdf

Datum BeschlussStadtratssitzung vom 2. März 2022
Datum Veröffentlichung10. März 2022

Dokumente

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