Beschluss-Nr. SR.21.595-1

Liegenschaft Kat. Nr. OB8525; Verzicht auf das Ausüben des unbefristeten gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach § 64 PBG .pdf

Datum BeschlussStadtratssitzung vom 18. August 2021
Datum Veröffentlichung27. August 2021

Dokumente

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