Beschluss-Nr. SR.20.776-1
Verzicht auf das Ausüben der gesetzlichen Vorkaufsrechte an den Baurechten Talhofweg 5/7 und Weizackerstrasse 26/28/30, Winterthur, Anpassung der Baurechtsverträge (Frist 7.1.2021).pdf
| Datum Beschluss | Stadtratssitzung vom 18. November 2020 |
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| Datum Veröffentlichung | 26. November 2020 |
Dokumente
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