Beschluss-Nr. SR.20.365-1

Einheitslohn für Aushilfstätigkeiten in der Abwasserreinigungsanalage (ARA) und Kehricht verwertungsanlage (KVA); Ergänzung der «Lohntabelle für ausserordentliche Anstellungen (Einheitslohn, Art. 49 PST)»

Datum BeschlussStadtratssitzung vom 3. Juni 2020
Datum Veröffentlichung3. August 2020

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