Beschluss-Nr. SR.20.264-1
Verkehrsanordnung Etzbergstrasse, ab der Liegenschaft 17 bis zum Püntenparkplatz wird das Parkieren beidseits der Strasse verboten
| Datum Beschluss | Stadtratssitzung vom 29. April 2020 |
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| Datum Veröffentlichung | 30. April 2020 |
Dokumente
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