Beschluss-Nr. SR.20.264-1

Verkehrsanordnung Etzbergstrasse, ab der Liegenschaft 17 bis zum Püntenparkplatz wird das Parkieren beidseits der Strasse verboten

Datum BeschlussStadtratssitzung vom 29. April 2020
Datum Veröffentlichung30. April 2020

Dokumente

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