Wohnsitzbestätigung
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Dieses Dokument bestätigt die Personalien aus dem Einwohnerregister und zeigt, seit wann und wie lange Sie in Winterthur gewohnt haben inklusive der Wegzugs- und Zuzugsgemeinden. Sie brauchen eine Wohnsitzbestätigung zum Beispiel
- Wenn Sie Heiraten oder sich Einbürgern lassen
- Bei Bankgeschäften, der Eröffnung von Konten oder Kreditanträgen.
- Für bestimmte ÖV-Angebote wie das Familien-General-Abonnement (GA) der SBB.
- Bei Anträgen für Stipendien oder für Versicherungen
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Kosten & Fristen
Die Wohnsitzbestätigung kostet 20 Franken. Sie erhalten die Bestätigung innert wenigen Tagen. Die Einwohnerkontrolle sendet Ihnen die Bestätigung mit A-Post. Auf Anfrage kann sie zusätzlich auch noch per E-Mail versendet werden.
Kontakt
Einwohnerkontrolle
Einwohnerkontrolle
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur
Öffnungszeiten
| Montag–Mittwoch | 08.30–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30–12.00, 13.30–18.30 Uhr Telefon bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 08.30–12.00 13.30–16.00 |
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