Partnerschaftsausweis

Partnerschaftsausweise werden für eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften erstellt. Sie können ihn hier online bestellen.

Service nutzen

Wer noch in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, kann sich dazu einen Ausweis ausstellen lassen.

  • Schweizer Bürger:innen holen den Ausweis beim Zivilstandsamt ihres Heimatortes. Nicht beim Wohnort. 
  • Ausländische Staatsangehörige holen den Ausweis beim Zivilstandsamt, wo sie wohnen.

Vorgehen

Der Partnerschaftsausweis bestätigt Ort und Datum der Eintragung der Partnerschaft sowie die aktuellen Personendaten der Partner:innen.

Für die Online-Bestellung (unten) benötigen Sie:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum
  • Sind Sie Schweizer:in? Dann muss Winterthur Ihr Heimatort sein. 
  • Alle anderen erhalten ihren Partnerschaftsausweis hier, wenn Sie hier wohnen.

Häufige Fragen

Wo kann ich den Ausweis bestellen?

Sind Sie Schweizer Bürger:in? Bestellen Sie den Partnerschaftsausweis beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes.

Ausländische Staatsangehörige wenden sich an das Zivilstandsamt ihres Wohnortes.

Was ist der Unterschied zwischen Partnerschaftsausweis und Partnerschaftsurkunde?

Die Partnerschaftsurkunde bestätigt das Datum der Beurkundung der Partnerschaft sowie die Personendaten der Partner:innen vor und nach der Beurkundung. Sie erhalten sie beim Zivilstandsamt des Beurkundungsortes. Der Partnerschaftsausweis bestätigt Ort und Datum der Eintragung sowie die aktuellen Personendaten und wird am Heimat- bzw. Wohnort ausgestellt.

Kann ich die Partnerschaft noch eintragen lassen?

Nein, seit dem 01.07.2022 ist das nicht mehr möglich. Bestehende eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden.

Kontakt

Zivilstandsamt

Zivilstandsamt
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Schalter:
Montag–Mittwoch10.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Donnerstag10.00–12.00,
13.30–18.30 Uhr
Von 17.00 - 18.30 Uhr nur mit telefonischer Terminvereinbarung +41 52 267 57 65.
Freitag10.00–16.00 Uhr
 
Telefonie:
Montag–Donnerstag10.00–12.00,
13.30–16.00 Uhr
Freitag10.00–12.00,
13.30–15.00 Uhr
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