Öffentliche Strasse oder Parkplätze für Bau- und Unterhaltsarbeiten nutzen

Sie planen Bau- oder Unterhaltsarbeiten auf oder neben der öffentlichen Strasse? Zum Beispiel einen Umbau, Gartenarbeiten, eine Fassadenreinigung oder Arbeiten mit dem Kran oder einer Hebebühne? Wenn Sie dafür Parkplätze sperren, eine Mulde oder Signalisation aufstellen oder den Verkehr einschränken müssen, benötigen Sie dafür eine Bewilligung der Abteilung Mobilität.

Service nutzen

Reichen Sie Ihre Anfrage beim Tiefbauamt, Abteilung Mobilität ein. Diese prüft ihre Anfrage und erteilt Ihnen die nötige Bewilligung. 

Vorgehen

Wenn Sie für Ihre Arbeiten öffentliche Parkplätze sperren, eine Mulde oder Signalisation aufstellen oder den Verkehr einschränken müssen, brauchen Sie eine Bewilligung. Das kann zum Beispiel nötig sein für: 

  • Neubauten, Umbauten, Abbrucharbeiten
  • Erdsondenbohrungen
  • Kranarbeiten
  • Hebebühneneinsatz
  • Arbeiten an Fassade und Fenstern
  • Baumschnitt und allgemeine Gartenarbeiten

Reichen Sie Ihre Anfrage möglichst früh ein, damit genügend Zeit für die Prüfung, Planung und Umsetzung der nötigen Massnahmen bleibt. Folgende Angaben sind nötig für die Bewilligung:

  • Ort der Arbeiten: genauer Standort mit Adresse
  • Plan, Skizze oder Zeichnung (falls vorhanden)
  • Datum, Zeit und Dauer der Arbeiten
  • Zweck der Arbeiten und gewünschte Massnahme
  • Kontakt: Name, Telefon, E-Mail, Firma, Adresse

Die Abteilung Mobilität prüft ihre Anfrage und welche Auflagen gelten. Sie erteilt Ihnen abschliessend die nötige Bewilligung und organisiert Massnahmen wie temporäre Signalisationen.

 

Kosten & Fristen

Die Kosten hängen von Art, Dauer, Aufwand und der benötigten Massnahmen ab (z. B. Anzahl Tafeln für temporäre Signalisation). Reichen Sie Ihre Anfrage möglichst früh ein, damit genügend Zeit für die Prüfung, Planung und Umsetzung der nötigen Massnahmen bleibt. 

Planen Sie Bauarbeiten mit Massnahmen, die länger als sechs Monate dauern? Dann sind zusätzliche Bewilligungsverfahren erforderlich. Nehmen Sie deshalb mindestens sechs Monate vor Baubeginn Kontakt mit der Abteilung Mobilität auf. 

Häufige Fragen

Mein Gärtner braucht Platz für die Gartenarbeiten. Darf ich dafür selber einen blauen Parkplatz absperren?

Nein. Öffentliche (blaue) Parkplätze dürfen nur vom Tiefbauamt der Stadt Winterthur gesperrt werden. Reichen Sie dazu eine Anfrage bei der Abteilung Mobilität ein. 

Brauche ich für das Stellen einer Mulde eine Bewilligung?

Ja, wenn die Mulde auf öffentlichem Grund steht. Reichen Sie dazu eine Anfrage bei der Abteilung Mobilität ein. 

Muss ich einen Plan einreichen?

Ein Plan, eine Skizze oder eine Zeichnung hilft bei der Prüfung. Reichen Sie diese Unterlagen ein, wenn Sie sie haben.

Darf ich mit den Arbeiten beginnen, bevor ich eine Bewilligung habe?

Nein. Beginnen Sie erst, wenn Sie die Bewilligung oder Rückmeldung der Abteilung Mobilität haben.

Für Umbauarbeiten müssen wir eine Umleitung machen. Dürfen wir selber ein Schild aufstellen?

Nein, Verkehrssignale und andere Schilder, die in den öffentlichen Strassenraum wirken, dürfen nur vom Tiefbauamt der Stadt Winterthur aufgestellt werden.

Ich ziehe um oder plane eine Veranstaltung. Dafür muss ich blaue Parkplätze sperren. Kann ich das ebenfalls über diesen Service machen?

Nein. Wenn Sie für einen Umzug oder eine Veranstaltung Parkplätze sperren, Umleitungen oder ähnliches signalisieren müssen, wenden Sie sich bitte an die Verwaltungspolizei. 

Kontakt

Mobilität

Departement Bau und Mobilität
Tiefbauamt
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Freitag08.00–12.00 Uhr
14.00–16.00 Uhr
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