Niederlassungsbewilligung C beantragen

Sie möchten eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) beantragen? Kommen Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei.

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Die Niederlassungsbewilligung C ist die unbefristete Aufenthaltsbewilligung für ausländische Personen in der Schweiz.

Wer kann sie beantragen?

  • Nach 10 Jahren: ausländische Personen, die ununterbrochen und mit durchgehender Aufenthaltsbewilligung (mind. die letzten 5 Jahre) in der Schweiz gelebt haben, die Integrationskriterien erfüllen und bei denen keine Widerrufsgründe vorliegen.
     
  • Nach 5 Jahren unter anderem für:
    • ausländische Ehepartner:innen von Schweizer:innen oder von Personen mit Niederlassungsbewilligung (Ehe muss gelebt werden und die weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein).
    • ausländische Ehepartner:innen und Kinder von deutschen, österreichischen oder dänischen Staatsangehörigen.
    • Angehörige von Staaten, mit denen die Schweiz eine Niederlassungsvereinbarung oder einen Niederlassungsvertrag abgeschlossen hat (unter anderem Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich, Grossbritannien, USA, Kanada). Die vollständige Liste finden Sie unter Weiterführende Informationen «Informationen zur Niederlassungsbewilligung».

Wichtig zu wissen: Auch mit unbegrenzter Gültigkeit wird der Ausländerausweis alle 5 Jahre neu ausgestellt. Die Behörden überprüfen so periodisch, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind. Die Niederlassungsbewilligung kann bei Widerrufsgründen oder bei Nichterfüllen der Integrationskriterien auf die Aufenthaltsbewilligung B zurückgestuft werden (siehe Weiterführende Informationen).

Die Einwohnerkontrolle Winterthur nimmt Ihren Antrag entgegen und leitet ihn ans Migrationsamt Zürich weiter. Das Migrationsamt Zürich entscheidet über Ihre Bewilligung. Auch über die detaillierten Voraussetzungen berät Sie primär das Migrationsamt Zürich (siehe Weiterführende Informationen). Die Einwohnerkontrolle berät Sie hierzu nicht vertieft.

Vorgehen

1. Voraussetzungen prüfen
Klären Sie anhand der obigen Kategorien, ob Sie nach 5 oder erst nach 10 Jahren antragsberechtigt sind. Bei Unsicherheiten oder komplexeren Situationen (zum Beispiel Eheschliessung, Kantonswechsel, Unterbrüche im Aufenthalt) informieren Sie sich vorgängig beim Migrationsamt Zürich (siehe Weiterführende Informationen).

2. Unterlagen zusammenstellen
Nebst einem Reisedokument (im Original) benötigen Sie in jedem Fall:

  • einen aktuellen, detaillierten Auszug aus dem Betreibungsregister, inklusive Verlustscheinregister aller Wohngemeinden der letzten 3 Jahre (das Original wird nicht zurückgegeben).
  • Bestätigungen der Sozialbehörden aller Wohngemeinden der letzten 3 Jahre über den Bezug von Sozialhilfe für alle Personen, für die Sie unterhaltspflichtig sind.
  • einen Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse (mündlich mindestens Niveau A2, schriftlich mindestens Niveau A1). Ausgenommen sind Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein. Als Nachweis gelten zum Beispiel Schweizer Schulzeugnisse (bei mindestens 3 Jahren obligatorischer Schule in der Schweiz), ein Abschluss der Sekundarstufe II, ein Hochschulabschluss oder anerkannte Sprachzertifikate (telc, Goethe, ÖSD, fide, TestDaF, Kantonaler Deutschtest im Einbürgerungsverfahren, SDS).

3. Antrag persönlich einreichen
Reichen Sie den Antrag persönlich bei der Einwohnerkontrolle Winterthur ein. Per Post oder online ist dies nicht möglich. Sie können den Antrag gleichzeitig mit dem Verlängerungsgesuch Ihrer bisherigen Aufenthaltsbewilligung stellen.

4. Dokumente im Original mitbringen
Bringen Sie die benötigten Unterlagen nach Möglichkeit im Original mit; dem Gesuch werden anschliessend Kopien beigelegt. Das beschleunigt das Verfahren beim Migrationsamt.

5. Bearbeitung abwarten
Die Bearbeitung durch das Migrationsamt Zürich kann mehrere Wochen dauern. Sie werden schriftlich über den Entscheid informiert.

Kosten & Fristen

Für die Prüfung und Erteilung der Niederlassungsbewilligung gilt die ausländerrechtliche Gebührenordnung des Kantons Zürich. Die genaue Höhe der Gebühr für Ihren Fall erfahren Sie bei der Einreichung an der Einwohnerkontrolle. 

Die Gebühren sind direkt am Schalter zu bezahlen: Bar, mit Debit-/Kreditkarte oder Twint.

Häufige Fragen

Muss ich in jedem Fall einen Sprachnachweis erbringen?

Ja, ausser Sie sind deutsche, österreichische oder liechtensteinische Staatsangehörige.

An wen wende ich mich bei inhaltlichen Fragen zu den Voraussetzungen?

Die Einwohnerkontrolle Winterthur nimmt Ihren Antrag entgegen, berät jedoch nicht im Detail zu den Voraussetzungen. Für vertiefte Fragen ist das Migrationsamt Zürich zuständig.

Weiterführende Informationen

Für detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und benötigten Unterlagen wenden Sie sich direkt ans Migrationsamt Zürich. Die Einwohnerkontrolle berät Sie dazu nicht im Detail.

Kontakt

Einwohnerkontrolle

Einwohnerkontrolle
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Mittwoch08.30–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Donnerstag08.30–12.00,
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Freitag08.30–12.00
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