Niederlassungsbewilligung C beantragen
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Die Niederlassungsbewilligung C ist die unbefristete Aufenthaltsbewilligung für ausländische Personen in der Schweiz.
Wer kann sie beantragen?
Nach 5 Jahren unter anderem:
- Ehepartner von Schweizer oder von Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C. Die Ehe muss weiterhin bestehen und tatsächlich gelebt werden. Ein rein formeller Bestand der Ehe reicht nicht aus.
- Ehepartner und Kinder von Personen aus Deutschland, Österreich oder Dänemark.
- Personen aus bestimmten Staaten, mit denen die Schweiz eine Vereinbarung abgeschlossen hat. Dazu gehören unter anderem Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich, Grossbritannien, die USA und Kanada. Die vollständige Liste der Staaten finden Sie unter «weiterführende Informationen».
Nach 10 Jahren: Ausländische Personen, die seit 10 Jahren ohne Unterbruch in der Schweiz leben. In den letzten 5 Jahren müssen sie immer eine Aufenthaltsbewilligung B gehabt haben. Sie müssen zudem gut integriert sein und die weiteren Voraussetzungen erfüllen.
Wichtig zu wissen:
Auch mit unbegrenzter Gültigkeit wird der Ausländerausweis nach 5 Jahren neu ausgestellt. Die Behörden überprüfen so periodisch, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind. Die Niederlassungsbewilligung kann bei Widerrufsgründen oder bei Nichterfüllen der Integrationskriterien auf die Aufenthaltsbewilligung B zurückgestuft werden.
Die Einwohnerkontrolle Winterthur nimmt Ihren Antrag entgegen und leitet ihn ans Migrationsamt Zürich weiter. Das Migrationsamt Zürich entscheidet über Ihre Bewilligung. Auch über die detaillierten Voraussetzungen berät Sie primär das Migrationsamt Zürich. Die Einwohnerkontrolle berät Sie hierzu nicht vertieft.
Weitere Informationen zum Antrag der Niederlassungsbewilligung C finden Sie auf der Website des Migrationsamtes Zürich (siehe weiterführende Informationen).
Vorgehen
1. Voraussetzungen prüfen
Klären Sie anhand der obigen Kategorien, ob Sie nach 5 oder erst nach 10 Jahren antragsberechtigt sind. Bei Unsicherheiten oder komplexeren Situationen (zum Beispiel Eheschliessung, Kantonswechsel, Unterbrüche im Aufenthalt) informieren Sie sich vorgängig beim Migrationsamt Zürich (siehe Weiterführende Informationen).
2. Unterlagen zusammenstellen
Nebst einem Reisedokument (im Original) benötigen Sie in jedem Fall:
- einen aktuellen, detaillierten Auszug aus dem Betreibungsregister, inklusive Verlustscheinregister aller Wohngemeinden der letzten 3 Jahre (das Original wird nicht zurückgegeben).
- Bestätigungen der Sozialbehörden aller Wohngemeinden der letzten 3 Jahre über den Bezug von Sozialhilfe für alle Personen, für die Sie unterhaltspflichtig sind.
- einen Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse (mündlich mindestens Niveau A2, schriftlich mindestens Niveau A1). Ausgenommen sind Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein. Als Nachweis gelten zum Beispiel Schweizer Schulzeugnisse (bei mindestens 3 Jahren obligatorischer Schule in der Schweiz), ein Abschluss der Sekundarstufe II, ein Hochschulabschluss oder anerkannte Sprachzertifikate (telc, Goethe, ÖSD, fide, TestDaF, Kantonaler Deutschtest im Einbürgerungsverfahren, SDS).
3. Antrag persönlich einreichen
Reichen Sie den Antrag persönlich bei der Einwohnerkontrolle Winterthur ein. Per Post oder online ist dies nicht möglich. Sie können den Antrag gleichzeitig mit dem Verlängerungsgesuch Ihrer bisherigen Aufenthaltsbewilligung stellen.
4. Dokumente im Original mitbringen
Bringen Sie die benötigten Unterlagen nach Möglichkeit im Original mit; dem Gesuch werden anschliessend Kopien beigelegt. Das beschleunigt das Verfahren beim Migrationsamt.
5. Bearbeitung abwarten
Die Bearbeitung durch das Migrationsamt Zürich kann mehrere Wochen dauern. Sie werden schriftlich über den Entscheid informiert.
Kosten & Fristen
Für die Prüfung und Erteilung der Niederlassungsbewilligung gilt die ausländerrechtliche Gebührenordnung des Kantons Zürich. Die genaue Höhe der Gebühr für Ihren Fall erfahren Sie bei der Einreichung an der Einwohnerkontrolle.
Die Gebühren sind direkt am Schalter zu bezahlen: Bar, mit Debit-/Kreditkarte oder Twint.
Häufige Fragen
Muss ich in jedem Fall einen Sprachnachweis erbringen?
Muss ich in jedem Fall einen Sprachnachweis erbringen?
Ja, ausser Sie sind deutsche, österreichische oder liechtensteinische Staatsangehörige.
An wen wende ich mich bei inhaltlichen Fragen zu den Voraussetzungen?
An wen wende ich mich bei inhaltlichen Fragen zu den Voraussetzungen?
Die Einwohnerkontrolle Winterthur nimmt Ihren Antrag entgegen, berät jedoch nicht im Detail zu den Voraussetzungen. Für vertiefte Fragen ist das Migrationsamt Zürich zuständig.
Weiterführende Informationen
Für detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und benötigten Unterlagen wenden Sie sich direkt ans Migrationsamt Zürich. Die Einwohnerkontrolle berät Sie dazu nicht im Detail.
Kontakt
Einwohnerkontrolle
Öffnungszeiten
| Montag–Mittwoch | 08.30–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30–12.00, 13.30–18.30 Uhr Telefon bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 08.30–12.00 13.30–16.00 |
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